Hinweisgeberschutz
Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) regelt den Schutz von Einzelpersonen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Informationen über Verstöße erhalten haben und diese an die gemäß diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen weitergeben oder offenlegen (Hinweisgeber).
Sie können eine Meldung über unsere Webseite über die folgende E-Mail-Adresse machen:
In Ihrer E-Mail sollten Sie folgende Informationen angeben:
- Ihre Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Eine Beschreibung des Verstoßes
- Hinweise auf Beweise, z. B. Dokumente, Zeugen
Was passiert nach der Meldung? Die Meldestelle prüft die Meldung und leitet sie gegebenenfalls an die zuständigen Stellen weiter.
Die hinweisgebende Person wird über den weiteren Verlauf der Ermittlungen informiert.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie unter folgendem Link: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/